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Finanzielle Hilfen und Vergünstigungen

Auf Antrag gewährt die Gemeinde:
– Für Menschen mit einer 50% Behinderung Ermäßigung auf Eintrittsgeld ins Schwimmbad.- Fahrtkosten für zwei Einzelfahrten pro Monat bis max. 25 km Umkreis um Holdorf mit einem Behindertenausweis Merkzeichen aG oder BL.- Einmal im Halbjahr Fahrtkostenzuschuss für eine Fahrt max. 40 km.- Schlüssel für das Behinderten WC im Rathaus und in der Sporthalle (Beantragung über http://cbf-da.de/shop/euro-wc-schluessel
– Zuschuss beim Kauf eines  Grundstücks ab dem 3. Kind 2 €  pro Kind pro qm

Auf Antrag gewährt die Bürgerstiftung:
–  40 € Zuschuss zum Schwimmkurs von Kindern